AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Appartements des Gästehauses sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
3. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote unseres Hauses sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gästehauses zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anfrage ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Kunden und den Vermieter dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach Absendung der Buchungsbestätigung reklamiert.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räumlichkeiten, ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
4. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Zimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 10:30 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Falls die Räume am Abreisetag wieder weiter vermietet sind, hat der Vermieter das Recht, nach 10.30 Uhr die Zimmer auf Kosten des Kunden selbst zu räumen.
Der Kunde kann mit dem Vermieter am Abreisetag eine längere Nutzung vereinbaren, wenn dies seitens des Vermieters möglich ist. Für die Nutzung der Räumlichkeiten ab 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr werden 50% des Logispreises in Rechnung gestellt, ab 18.00 Uhr 100%.

III. Preise, Zahlung, Leistungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Gästehaus den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Gästehaus eine Mahngebühr von 5,00€ erheben.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
4. Rechnungen des Gästehauses sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Gästehaus ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück)
30% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie
Rest nach Vorlage der Rechnung.
6. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Gästehaus mitzuteilen.
7. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Gästehaus entsprechend bekannt zu geben.
8. Tiere sind im Gästehaus und auf dem dazugehörigen Areal nicht gestattet.

IV. Rücktritt des Gästehauses
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Gästehaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Beherbergungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
– das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist.
3. Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

V. Stornierung durch den Kunden
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
Das Gästehaus räumt dem Kunden bei der Buchung ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 30 Tage vor Anreise ein. Bei einer Stornierung innerhalb 30 Tage vor Anreise werden 80% des Logispreises in Rechnung gestellt. Das gilt ebenfalls bei einer vorzeitigen Abreise.
3. Stornierungen aus bestimmten Gründen werden von einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Daher empfehlen wir, bei jeder Buchung eine solche Reiserücktrittsversicherung bei Ihrer Versicherung oder anderweitig abzuschließen.
VI. Haftung des Gästehauses
1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Gästehaus ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Gästehaus für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt. Schadensersatzansprüche außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem zum Haus gehörenden Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Gästehaus nicht, soweit das Gästehaus nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habe. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hausgrundstückes dem Gästehaus geltend gemacht werden.
4. Fundsachen bzw. liegen gebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Gästehaus wird die Gegenstände für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren. Danach werden die Gegenstände, sofern ersichtlicher Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben.

VII. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, sowie sonstige Einrichtungen im Außenbereich des Gästehauses, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen bzw. seinen Gästen, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Gästehaus ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehauses. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses. Das Gästehaus ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtstand des Kunden anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.